Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BeonIT GmbH & Co. KG (beonit)

§ 1  Geltungsbereich, Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen beonit und dem Kunden in Zusammenhang mit von beonit betriebenen personalisierten Netzwerken und ergänzen die ebenfalls umfassend geltende Hausordnung von beonit. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von beonit anerkannt wurden.

2. Angebote von beonit sind stets freibleibend.

3. Die Leistungsinhalte der entgeltlichen Mitgliedschaften sind den jeweils aktuellen Beschreibungen von beonit zu entnehmen. Diese regeln abschließend den Inhalt der jeweiligen Gegenleistung von beonit

4. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen bzw. bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen.

5. beonit steht es frei, Subunternehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflichten einzusetzen.

6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass beonit Erklärungen auch auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) wirksam an ihn richten kann.


§ 2 Rechtliche Stellung von beonit, Haftung

1. beonit ist an Geschäftsanbahnungen und Geschäftsabschlüssen zwischen Nutzern in keiner Weise beteiligt und ist damit weder Vertreter noch Vertragspartner. beonit bietet lediglich eine Kommunikationsplattform und stellt nur die technische Vorrichtung bereit, die generell eine Kontaktaufnahme ermöglicht.

2. beonit haftet dem Kunden gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unter Ausschluss der Haftung für untypische Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird in jedem Fall auf das doppelte einer Jahresmitgliedsgebühr begrenzt.

Unberührt bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen.

§ 3 Ankauf/Verkauf durch Mitglieder
 
Soweit über das Portal von
beonit An- und Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen möglich ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beonit in keiner Weise vertraglich in die entsprechenden Rechtsgeschäfte eingebunden ist.

Der jeweilige Verkäufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für den Fall einer Zurechnung einer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Verkaufs eine Vielzahl von zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere über den Fernabsatz (§312b ff) zu beachten hat, sofern der Käufer Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist. beonit betreibt keinerlei Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz. Wir bitten Mitglieder, sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

1.  Zu zahlende Entgelte werden jeweils im Voraus für den Vertragszeitraum erhoben und sind sofort fällig. Eine Teilrückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, etwa außerordentlicher Kündigung, ist nicht möglich.

2.  Sollte beonit seine Preise erhöhen, bleiben bereits bezahlte Abrechnungszeiträume davon unberührt.

3.  Zahlungen des Kunden sind sofort fällig. Verzug tritt nach Ablauf von 14 Tagen ein. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Bundesbank erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden wird dadurch nicht ausgeschlossen.

4. Kosten, die beonit etwa durch Rücklastschriften entstehen, kann beonit dem Kunden zzgl. einer Bearbeitungspauschale von € 10,00 in Rechnung stellen. 

5.  Bei Zahlungsverzug von über 14 Tagen hat beonit das Recht, bestehende Datenbankeinträge bis zum Ausgleich aller Forderungen zu blockieren und die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.

6. Der Kunde ist nur berechtigt, mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.

§ 5  Kündigung der Mitgliedschaft

1. Beide Parteien sind unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung (vgl.: insb. unsere Hausordnung) berechtigt, die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen. beonit kündigt regelmäßig per E-Mail. Darüber hinaus hat jeder Kunde die Möglichkeit, sein Profil jederzeit zu löschen.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht beonit insbesondere zu, wenn

 - das Mitglied gegen Verhaltenspflichten aus der Hausordnung verstoßen hat

- beonit aus technischen oder vertraglichen Gründen mit Dritten nicht mehr in der Lage ist, seine Kommunikationsplattform oder Teile davon anzubieten

 -  im Falle von § 4 Nr.5 dieser Bestimmungen

3. Nach Beendigung des Vertrages wird das Profil des Kunden von beonit gelöscht. Die Beiträge in den Foren bleiben auch nach der Kündigung zusammen mit dem Namen sichtbar.

4. Im Falle einer Premium- oder Executive-Mitgliedschaft kann die Leistung nach Ablauf der bezahlten Zeitspanne auf die kostenlose Basismitgliedschaft zurückgesetzt werden oder auch das Profil gelöscht werden. Bei der Löschung des Profils verfallen aber auch alle Ansprüche gegenüber beonit. Eine Rückerstattung von gezahlten Beiträgen ist nicht möglich. 

 

§ 6  Daten und Verantwortung

1. Ein Datenbankeintrag in der beonit-Datenbank kann aus Text-, Grafik-, Ton- und Videodokumenten bestehen.

2. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung in der beonit-Datenbank beigebrachten Daten trägt das Mitglied die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung von urheberrechtlichen Schutzrechten wird ausdrücklich hingewiesen. Näheres regelt die Hausordnung von beonit.

3.  Der Kunde verpflichtet sich, beonit von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.

4.  beonit haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der in der beonit-Datenbank gespeicherten Angebote erwachsen.

§ 7 Technische Störungen

1.  Aufgrund von technisch erforderlichen Wartungsarbeiten kann es zu Ausfallzeiten des Datenbankservers der beonit-Datenbank kommen. Eine Ausfallzeit von bis zu 5% der jährlichen Betriebsdauer begründet keinen Minderungsanspruch des Kunden.

2.  Im Falle höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen, die nachweisbar nicht im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich von beonit liegen, (z.B. bei Störungen der Telekom oder des Netzbetreibers) ist beonit von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen sowie auf Leistung von Schadensersatz entbunden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, beonit unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen.


§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung

1.  Die vertragliche Dienstleistung von beonit bedingt auch den Umgang mit verschiedenen Daten des Kunden, insbesondere auch persönlichen Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten (Verbindungsdaten). beonit weist ausdrücklich darauf hin, dass im Internet als offenem Datennetz ein absoluter Datenschutz gegen unbefugten Zugang durch Dritte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. So obliegt es dem Kunden, auch selbst für die Sicherheit des ihm vergebenen Passwortes und der von ihm ins Internet übermittelten Daten Sorge zu tragen.

2. Gleichwohl ist beonit nach besten Kräften bemüht, von Gesetzes wegen vertrauliche und/oder vom Kunden ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Daten vor einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Dies gilt nicht für Daten, die ohnehin allgemein zugänglich sind; ebenso, wenn international anerkannte technische Normen dies erfordern sowie, wenn beonit gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, diese Daten zu offenbaren. So ist beonit im Rahmen von Domain-Registrierungen gegenüber den Internet-Service-Providern verpflichtet, in die Veröffentlichung von Daten in dem von den Richtlinien der Vergabestelle vorgesehenen Umfang einzuwilligen.

3. Im übrigen ist der Kunde - soweit er nicht ausdrücklich widerspricht - damit einverstanden, dass beonit Bestands- und Verbindungsdaten während der Dauer des Vertragsverhältnisses speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, beispielsweise zu Abrechnungszwecken, erforderlich ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

1.  Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von beonit auf Dritte übertragen und nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber beonit aufrechnen.

2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt der Geschäftssitz von beonit als vereinbarter Gerichtsstand.

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der Geschäftssitz von beonit als Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist.
 
4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung bzw. des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder enthält der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung.

 
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